Für Mieter:innen

Aufnahme von Mieterinnen in ihrem Esszimmer.

Wohnen Sie in einer Terresta-Wohnung? Für unsere Mieter:innen haben wir ein offenes Ohr. Antworten oder Ansprechpersonen finden Sie hier.

Ihre Anlaufstelle bei Fragen

Haben Sie eine allgemeine Frage, hilft Ihnen unsere Zentrale gerne weiter. Dies an Wochentagen von 8-12 Uhr und von 13-17 Uhr.

Kontakte für Ihre Adresse

Hier finden Sie alle wichtigen Kontaktpersonen bei Terresta, der Hauswartung sowie diverse Notfallkontakte (Wasserbruch, Stromunterbruch etc.).

Fragen zu Rechnungen

Bei Fragen zur Überweisung der Miete, Mahnungen etc. hilft Ihnen Evelyne Römer, Finanz- und Immobilienbuchhalterin:

Anmeldungen und Anträge

Möchten Sie uns eine Schadensmeldung machen oder einen Haustierantrag stellen? Hier finden Sie Formulare für verschiedene Anliegen.

Was ist Ihr Anliegen?

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Vater und Sohn stehen in der Küche. Der Vater schneidet eine Orange.

Häufig gestellte Fragen

  • Die Wohnung ist vor der Abgabe vollständig und gründlich zu reinigen. Als Hilfsmittel erhalten Sie nach der Kündigung von uns die «Checkliste zur Wohnungsrückgabe».

  • Die Mietkaution wird nach der Wohnungsabgabe rasch möglichst bearbeitet und zur Auszahlung freigegeben. Die genaue Bearbeitungsdauer ist allerdings abhängig von verschiedenen Faktoren und kann allenfalls mehrere Wochen in Anspruch nehmen.

  • Eine Kündigung ist in der Regel mit einer Frist von drei Monaten auf jedes Monatsende ausser Dezember möglich. Die in Ihrem Fall gültigen Termine und Fristen können Sie Ihrem Mietvertrag entnehmen.

  • Die Mietpartei hat lediglich eine:n Nachmieter:in vorzuschlagen, diese:r muss allerdings zahlungsfähig und zumutbar sein. Zudem muss sie/er sich bereit erklären, den Mietvertrag zu den aktuellen Bedingungen und die Wohnung im aktuellen Zustand zu übernehmen. Die vollständigen Unterlagen der möglichen Nachmieter:in müssen mindestens vier Wochen vor dem gewünschten Austrittstermin eingereicht werden.

  • Eine Untermiete ist grundsätzlich möglich, muss allerdings vorgängig angemeldet werden. Nehmen Sie dazu mit dem für Sie zuständigen Bewirtschaftungsteam Kontakt auf.

  • Ist die ausziehende Person auf dem Mietvertrag aufgeführt, muss dieser aufgelöst werden. Das entsprechende Kündigungsschreiben muss von allen Mieter:innen gemeinsam unterzeichnet werden. Diejenige Person, welche die Wohnung alleine übernehmen möchte, muss die vollständigen Bewerbungsunterlagen erneut einreichen. Wir empfehlen, frühzeitig mit dem zuständigen Bewirtschaftungsteam Kontakt aufzunehmen.

  • Ein Haustier muss zuerst beantragt werden. Füllen Sie dazu das entsprechende Antragsformular aus.

  • In einigen Wohnungen ist die Installation einer eigenen Waschmaschine oder eines Geschirrspülers möglich. Nehmen Sie mit dem für Sie zuständigen Bewirtschaftungsteam Kontakt auf.

  • Der Anstrich von Wänden und Decken durch die Mieter:innen ist grundsätzlich möglich. Wir empfehlen allerdings, ein Fachunternehmen damit zu beauftragen, da eine unfachmännische Ausführung Schäden und damit Folgekosten verursachen kann. Sollten Sie Fragen haben, nehmen Sie vorgängig mit dem für Sie zuständigen Bewirtschaftungsteam Kontakt auf. Vor der Wohnungsabgabe sind allfällige farbig gestrichene Wände/Decken auf eigene Kosten weiss zu streichen.