Besetzte Liegenschaften: Was bisher geschah
Die Geschichte unserer besetzten Liegenschaften geht zurück bis in die 1990er-Jahre. Terresta und SKKG haben vieles versucht, um die Nutzungen zu regeln – nicht immer erfolgreich.

Über viele Jahre hinweg blieben mehrere Liegenschaften Bruno Stefaninis in Winterthur ungenutzt und wurden besetzt – einige bereits seit den späten 1990er-Jahren. Er liess die Besetzer:innen grösstenteils gewähren. Erst mit der Neuorganisation der SKKG ab 2018 änderte sich der Umgang grundlegend: Der neue Stiftungsrat unter der Leitung von Bettina Stefanini nahm sich vor, den Zustand aller Liegenschaften systematisch zu erfassen, Haftungs- und Sicherheitsrisiken zu verringern sowie langfristige Perspektiven für eine geregelte Nutzung zu entwickeln. In dieser Phase formierte sich auch die «Häuservernetzung Winterthur», ein Zusammenschluss der Besetzer:innen von sieben Häusern.
2020-2022: Dialogphase
Ab 2020 trat Terresta im Auftrag der SKKG in einen direkten Dialog mit der Häuservernetzung. Ziel war es, gemeinsam Lösungen zur Legalisierung der Besetzungen zu finden. Dies unter der Voraussetzung, dass Gebrauchsleihverträge unterzeichnet sind – unter anderem, um die Haftungsrisiken für die Eigentümerschaft zu minimieren. Die Häuservernetzung lehnte dies jedoch ab und forderte stattdessen Baurechtsverträge oder 30-jährige Garantien für alle besetzten Liegenschaften. Eine solche Pauschallösung entsprach nicht den Grundsätzen der SKKG, die für jedes Objekt individuelle Lösungen anstrebt. Da sich die Positionen nicht annäherten, endete die Dialogphase ohne Einigung. Doch einzelne besetzte Häuser ausserhalb der Stadt zeigten sich offener: Im Grundhof Stadel etwa resultierte ein Gebrauchsleihvertrag.

Vielleicht schon bald legal genutzt: Für dieses Haus an der Bürglistrasse 32 verhandelte Terresta mit den Besetzer:innen einen Baurechtsvertrag.
2023: Strategischer Entscheid des Stiftungsrats
Weil keine gemeinsame Lösung mit der Häuservernetzung möglich war, entschied der Stiftungsrat der SKKG, selbst individuelle Strategien für die Zukunft der besetzten Liegenschaften zu erarbeiten. Diese Phase wurde begleitet von einer zunehmend konfrontativen öffentlichen Kampagne der Häuservernetzung gegen die SKKG. Zudem wurde die Unzufriedenheit in der Nachbarschaft der General-Guisan-Strasse 31 immer grösser, es folgte eine öffentliche Petition gegen den Partylärm der Gisi. Der Stiftungsrat entschied im Sommer 2023: Vier Häuser erhielten die Perspektive einer längerfristigen Nutzung – wenn diese legalisiert wird. Drei Häuser sollten baulich weiterentwickelt werden, darunter die Gisi. Das wurde der Häuservernetzung und der Öffentlichkeit im Juli 2023 mitgeteilt.
2024-2025: Konkrete Vereinbarungen
Bis Ende 2025 konnte Terresta mit den Bewohner:innen von vier Häusern konkrete Vereinbarungen erzielen: Drei Parteien unterzeichneten Mietverträge, für ein weiteres Haus wurde ein Baurechtsvertrag ausgehandelt. Damit verfügen diese vier Häuser heute über eine legale und längerfristige Nutzungsperspektive. Für die übrigen drei Liegenschaften begann Terresta mit der Planung von Bau- und Renovationsprojekten. Den Besetzer:innen wurde zugesichert, dass sie mindestens ein Jahr vor Beendigung der Nutzung informiert werden.

Der Bauzaun für unser Bauprojekt an der Steinberggasse 52 in Winterthur war immer wieder Ziel von Angriffen (2022-23).

Mit dem Narrativ einer angeblich profitgierigen SKKG wird versucht, für Demos zu mobilisieren (Mai 2024). Hinterher fordert die Häuservernetzung einen «ernsthaften Dialog».
2025–2026: Baugesuch, rechtliche Klärungen und Sicherheit
Bei der General-Guisan-Strasse 31 ist das Projekt am weitesten fortgeschritten: Ein Baugesuch wurde im Sommer 2025 eingereicht, doch die notwendigen Abklärungen zum Gebäudezustand konnten nicht vorgenommen werden, weil uns der Zutritt zur Liegenschaft verweigert wurde. Zudem führte die Kündigung eines offiziell vermieteten Kellerraums in der Gisi zu einem juristischen Verfahren, das noch vor Gericht hängig ist. Die anhaltend hohe Lärmbelastung durch nicht bewilligte Veranstaltungen sorgte für weitere Beschwerden aus der Nachbarschaft. Und nach der Katastrophe von Crans Montana rückte der Brandschutz in den Vordergrund: In ihrem Kontrollbericht vom Februar 2026 stellt die Feuerpolizei etliche Mängel fest und kommt zum Schluss, dass die Räumlichkeiten nur von maximal 20 Personen genutzt werden dürfen. Terresta hat deshalb Anlässe mit mehr als 20 Personen umgehend untersagt. Auch die Wohnnutzung in der General-Guisan-Strasse 31 wird enden, nachdem der Entscheid zum Baugesuch gefallen ist. Das wurde den Besetzer:innen bereits im November 2024 angekündigt.