Beat Schwab zur Fusion von Terresta und Belplan
Jetzt ist es offiziell: Die beiden Tochtergesellschaften der SKKG wurden rückwirkend per Anfang Jahr 2026 fusioniert.

Die Terresta Immobilien- und Verwaltungs AG und die Belplan Immobilien AG sind beides Tochtergesellschaften der Stiftung für Kunst, Kultur und Geschichte (SKKG). Zusammen bilden sie neu die Terresta AG. Verwaltungsratspräsident Beat Schwab erklärt die Hintergründe dieser Fusion:
Wieso wurden die beiden Unternehmen jetzt zusammengeführt?
Mit der Aufteilung in Belplan und Terresta wurde das Eigentum ursprünglich von der Verwaltung getrennt. Der Gedanke dahinter war, dass Terresta auch Verwaltungsmandate von Dritten annehmen kann, doch solche Mandate werden heute nicht mehr ausgeführt. Darum hat die alleinige Aktionärin beider Unternehmen, die Stiftung für Kunst, Kultur und Geschichte, eine Fusion vorgeschlagen. Die Verwaltungsräte haben dem Vorschlag zugestimmt, denn so vereinfachen wir die Strukturen und senken den administrativen Aufwand. Somit stärken wir die Terresta AG, die nun sowohl Eigentümerin als auch Verwalterin der Liegenschaften ist. Sie kann damit alle Aspekte des Immobilienlebenszyklus aus einer Hand abdecken.

«So stärken wir die Terresta, die nun sowohl Eigentümerin als auch Verwalterin der Liegenschaften ist.»
Beat Schwab
Was ändert sich für die Mieter:innen, die Mitarbeiter:innen oder die Partner:innen der Terresta?
Für unsere Anspruchsgruppen ändert sich mit der Fusion nichts, die Konditionen und die Verträge bleiben bestehen. Auch die strategische Ausrichtung, die Organisation und die Ansprechpartner:innen bei Terresta ändern sich nicht. Neue Verträge werden mit der Terresta AG abgeschlossen, nicht mehr mit der Belplan Immobilien AG oder der Terresta Immobilien- und Verwaltungs AG – das ist die einzige Anpassung.
Hätten auch beide Unternehmen in die SKKG integriert werden können?
Nein, denn die SKKG ist eine gemeinnützige Stiftung und darf als solche nicht wirtschaftlich tätig sein. Darum sind wirtschaftliche Tätigkeiten wie die Immobilienverwaltung an ihre Tochtergesellschaft Terresta delegiert, die steuerpflichtig ist wie andere Firmen auch. Im letzten Geschäftsjahr haben wir zum Beispiel 2,7 Millionen Franken Steuern bezahlt. Den Jahresgewinn aus der Geschäftstätigkeit überweist Terresta jeweils an die SKKG zur Erfüllung des Stiftungszwecks. Es wird kein Gewinn an Dritte ausgeschüttet.
Interview
Ariel Leuenberger
Fotos
Micha Steinmann / TBS